Schul- und Hausordnung

 

Die vorliegende Schul- und Hausrdnung ist das Ergebnis gemeinsamer Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern der FRS und wurde von der Gesamtlehrerkonferenz, dem Elternbeirat und der SMV gemeinsam verabschiedet.

Mit der Schulordnung wollen wir darstellen, wie wir das schulische Leben an unserer Schule gestalten möchten. Grundlage dafür bildet das Schulgesetz von Baden-Württemberg.

 

Wir wollen uns alle,…

... als Schüler, Eltern und Lehrkräfte an unserer Schule wohlfühlen.

Deshalb tragen wir gemeinsam Verantwortung für eine angenehme Atmosphäre, die geprägt ist von Wertschätzung, Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Verlässlichkeit und Hilfsbereitschaft.

Alle Schüler an unserer Schule sind gleich und akzeptieren sich gegenseitig hinsichtlich ihrer Herkunft, Nationalität, Religion, Hautfarbe und Geschlecht. Die gegenseitige Achtung soll ein Klima schaffen, in welchem alle Personen gut miteinander umgehen und arbeiten können.

Aus diesem Grund möchten wir alle…

  • aufeinander Rücksicht nehmen.
  • ehrlich und freundlich miteinander umgehen.
  • niemanden verletzen, weder durch körperliche Angriffe noch durch beleidigende Worte.
  • die Schule, ihre Räume und Einrichtungen freundlich ausgestalten und gemeinsam dafür sorgen, dass eine angenehme Umgebung erhalten bleibt.
  • die vereinbarten Regeln in unserem Schulleben beachten und danach handeln.

Damit die Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligter erfolgreich sein kann, vereinbaren wir folgende Regeln:

1. Regeln, die das Verhalten im Unterricht betreffen

1.1 Unterricht

Lehrer und Schüler wollen in unserer Schule erfolgreich arbeiten und lernen. Gemeinsame Verantwortung und Rücksichtnahme bedeutet, dass...

  • Du rechtzeitig zum Unterricht erscheinst und Dich auf diesen vorbereitest.
  • Du die Hausaufgaben erledigst und Unterrichtsmaterialien vollständig vorhanden sind.
  • Die Lernenden und Lehrenden gut zusammenarbeiten.
  • Die Lehrkraft mit den SchülerInnen regelt, wann getrunken wird.
  • Du Dich während den Unterrichtsstunden auf den Fluren ruhig verhältst, damit der Unterricht in den Klassen nicht gestört wird.

Vor Unterrichtsbeginn

Die Schule wird um 7.00 Uhr geöffnet. Du darfst Dich ab 7.30 Uhr bis zum Läutezeichen im Aufenthaltsraum des Pavillons aufhalten. Nach erfolgtem Läuten begibst Du Dich vor das Klassenzimmer oder den Fachraum und wartest, bis die unterrichtende Lehrkraft aufschließt.

Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft bei der Klasse ist, wird die Schulleitung durch die Klassensprecher verständigt.

2. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulhaus

  • Das Schulgelände endet vor dem hinteren Teil des Pavillons, der Aufenthalt auf dem Lehrerparkplatz sowie hinter dem Pavillon ist nicht gestattet. An den Seiten des Pavillons darfst Du Dich aufhalten.
  • Hilf mit, dass die Räume im Schulgebäude, das Schulgelände und die Toiletten sauber bleiben. Für den eigenen Arbeitsplatz hast Du selbst zu sorgen und hinterlässt ihn sauber und ordentlich. An der Friedrich-Realschule wird Mülltrennung praktiziert, bitte halte Dich daran.
  • Damit die Klassenzimmer von den Reinigungskräften geputzt werden können, stellst Du bitte am Ende eines Schultages Deinen Stuhl hoch. Der Belegungsplan an jedem Klassenzimmereingang gibt Dir Auskunft, ob in dem jeweiligen Klassenzimmer noch nachfolgend Unterricht stattfindet oder nicht.
  • Gehe mit unseren Büchern und Lernmitteln sorgsam um.
    Bei Verlust oder Beschädigung bist Du für den Ersatz verantwortlich.
  • Auch bei größter Vorsicht kann es zur Beschädigung von Schuleigentum oder von Eigentum Deiner MitschülerInnen kommen. Wichtig ist uns, dass Du in einem solchen Fall aufrichtig bist und den entstandenen Schaden Deiner Klassenlehrkraft meldest.
  • Da wir friedlich miteinander umgehen wollen, sind Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Feuerwerkskörper streng verboten.
  • Ebenso sind Zigaretten, Alkohol und andere Drogen strikt verboten.
  • Jede Lehrkraft, der Hausmeister und die GebäudereinigerInnen vertreten in ihrem Bereich die Schulleiterin oder den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts.
  • Damit andere SchülerInnen auf dem Pausenhof nicht verletzt werden, ist dort das Fahrrad-, Inline- und Skateboardfahren usw. nicht gestattet.
  • Fahrräder dürfen ausschließlich über den Schulhof geschoben werden, um diese am Fahrradabstellplatz hinter dem Pavillon abzustellen.
  • Bei Schnee oder Eis ist es auf dem Schulgelände verboten, Schneebälle zu werfen.
  • Die Benutzung von Handys, Smartphones sowie elektronischen Wiedergabegeräten und Konsolen sind auf dem Schulgelände und im Schulhaus zu Deinem persönlichen Schutz nicht gestattet. Deine Klassenlehrkraft informiert Dich über die besondere Handyordnung der Friedrich-Realschule (SchulsanitäterInnen im Dienst sind von dieser Regel ausgenommen).
  • Aushänge, Plakate oder das Verteilen von Flyern und Werbung in der Schule bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
    Die Aushänge des Vertretungsplans, der SMV und andere Aushänge dürfen nicht eigenmächtig ergänzt, verändert oder entfernt werden.
  • Kaugummi kauen im Unterricht sowie auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
  • Das Sprühen mit Sprays aller Art (Deo, Pfeffer etc.) auf dem Pausenhof oder im Schulgebäude ist verboten. Nach dem Sportunterricht und nur in den Umkleideräumen können Deosprays verwendet werden. Alternativ Deoroller oder Deosticks auch außerhalb der Umkleideräume.
  • An der FRS besteht bzgl. angemessener Kleidung im Unterricht folgender Richtlinie: Gewünscht ist eine angemessene Kleidung, die dem Anspruch einer Bildungseinrichtung gerecht wird. T-Shirts mit beleidigendem, geringschätzendem, auch frauenfeindlichem Aufdruck sind nicht gewünscht. Ebenso Jogginghosen, Tops mit Spaghettiträgern und tiefem Ausschnitt sowie Leggins.

1.2. Unterrichtszeiten

1. Stunde: 7:45 - 8:30 Uhr

2. Stunde: 8:35 - 9:20 Uhr

Pause von 9:20 – 9:35 Uhr

3. Stunde: 9:35 - 10:20 Uhr

4. Stunde: 10:25 - 11:10 Uhr

Pause von 11:10 – 11:25 Uhr

5. Stunde: 11:25 - 12:10 Uhr

6. Stunde: 12:15 - 13:00 Uhr

Pause von 13:00 – 13:30 Uhr

7. Stunde: 13:30 - 14:15 Uhr

8. Stunde: 14:20 – 15:05 Uhr

Die unterrichtenden Lehrkräfte sorgen dafür, dass alle Schüler in die Pause gehen. Die Lehrkraft verlässt als Letztes das Zimmer und sperrt dieses ab.

1.3 Pause

Zu Beginn der großen Pausen begibst Du Dich auf den Pausenhof. Die Klassenzimmer werden von den Lehrkräften abgeschlossen.

Die großen Pausen sollen dazu dienen, dass Du Dich (an der frischen Luft) erholst und Zeit mit Deinen MitschülerInnen verbringst. Aus diesem Grund ist der Aufenthalt auf den Gängen und im Treppenhaus nicht gestattet.

Bei Regenwetter oder Temperaturen unter dem Gefrierpunkt darf das Erdgeschoss und das erste Stockwerk des Hauptgebäudes als Pausenhof genutzt werden. Das „Regenpausenläuten“ signalisiert, wann dies der Fall ist. Die Toiletten sind als Aufenthaltsort nicht vorgesehen.
Das Schulgelände darfst Du während der Unterrichtszeit nicht verlassen.

Die SchülerInnen, die im Pavillon unterrichtet werden, warten nach den großen Pausen am Eingang des Gebäudes, bis die Lehrkraft kommt, die sie unterrichtet. Erst dann gehen alle gemeinsam in das Klassenzimmer.

3. Warum uns das Einhalten von Regeln wichtig ist

Wenn Du die aufgeführten Regeln nicht einhältst, werden Dich Deine Lehrkräfte ansprechen und mit Dir über Dein Verhalten reden und nachdenken, eventuell wird Dein Fehlverhalten dann entsprechende Folgen haben.

Folgendes sollst Du hierzu wissen: 

Umgang miteinander

An unserer Schule soll Wiedergutmachung, Schadensausgleich und die Aufarbeitung von Versäumtem wichtiger sein als Bestrafung. Aber alle sollen wissen, dass es Konsequenzen hat, wenn jemand einen Anderen verletzt, fremdes Eigentum beschädigt, die gemeinsame Arbeit behindert, sich anderen gegenüber rücksichtslos oder besonders unfreundlich verhält.

Es ist Aufgabe aller Lehrkräfte und SchülerInnen, diejenigen, die gegen unsere Regeln verstoßen, auf ihr falsches Verhalten aufmerksam zu machen und auf die Einhaltung der Schulordnung hinzuweisen.
Auch in Konfliktfällen bemühen wir uns, ruhig und sachlich zu bleiben.

Wie verfahren wir bei Fehlverhalten?

Wenn Du jemandem Schaden oder Schmerzen zufügst, wirst Du zu einer angemessenen Wiedergutmachung und einer Entschuldigung verpflichtet.

Wie die Wiedergutmachung aussieht, wird im gemeinsamen Gespräch der Beteiligten einschließlich einer Lehrkraft festgelegt.

Falls Du den Unterricht wiederholt störst oder dauerhaft nicht mitarbeitest, kannst Du zu einer Arbeit im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema oder zur Nacharbeit in der Schule verpflichtet werden. Dies soll dem Zweck der Aufarbeitung von versäumtem Unterrichtsstoff dienen. In jedem Fall werden Deine Eltern informiert und von den getroffenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

Wenn Dein Verhalten die Gemeinschaft erheblich belastet, kannst Du auch von einer Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen oder nach Rücksprache mit Deinen Eltern nach Hause geschickt werden.

1.4 Schulversäumnisse

Falls Du krank bist oder aus sonstigen Gründen nicht die Schule besuchen kannst, müssen uns dies Deine Eltern wie folgt rückmelden:

  • Anruf am Tag des Fehlens im Sekretariat (0721/133-4565), dann spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft abgeben.
  • Falls keine telefonische oder elektronische Mitteilung erfolgte, muss am zweiten Tag des Fernbleibens eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
  • Bei volljährigen SchülerInnen sollte neben der selbst verfassten Entschuldigung eine Bestätigung der Eltern vorliegen, um das Versäumnis von Unterrichtszeit aufzuzeigen.

1.5. Klassenregeln

In den einzelnen Klassen entwickeln, je nach Bedarf, SchülerInnen, Klassen- und Teamlehrkräfte eventuell weitere Regeln für das Miteinander, die für die Klassensituation besonders wichtig sind.

Diese Regeln gelten dann in den jeweiligen Klassen.

Verunreinigung

Wenn Du das Schulgebäude verschmutzt, wirst Du zur Beseitigung der Verschmutzung – eventuell auch außerhalb der normalen
Unterrichtszeit – herangezogen. Beschädigst Du Schuleigentum, so wirst Du zu einer angemessenen Beteiligung an der Beseitigung des Schadens verpflichtet.

Es gibt außerdem rechtliche Regelungen zur Schadensersatzpflicht der Eltern. 

Ziele

Die Aufgabe aller Lehrkräfte ist es, Dich im Laufe Deiner Schulzeit an der Friedrich-Realschule gut zu begleiten, mit dem Ziel, Dir am Ende der 10. Klasse das Zeugnis der Mittleren Reife auszuhändigen.

Außerdem ist es uns wichtig, dass Du gelernt hast, anderen Menschen höflich und freundlich zu begegnen, Deine Hilfe anzubieten und Du Dich zu einer Persönlichkeit entwickelst, auf die sich Deine Mitmenschen verlassen können.
Dieser Abschluss ermöglicht es Dir einen Beruf zu erlernen oder eine weiterführende Schule zu besuchen.

Viel Erfolg !

 

Karlsruhe - Durlach, im Juni 2016